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Matthies, K. ; Lorenz, T. · Tagespflege · 2023 · Heft 1 · S. 16 bis 17
Dokument
303822
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DIE TARIFPFLICHT BESCHÄFTIGT die Arbeitgeber auch 2023. Der Tarifvertrag Altenpflege Deutschland wurde gekündigt und kann nicht mehr als Vergütungsgrundlage ausgesucht werden. Das hat Auswirkungen auf die Tagespflegeeinrichtungen, die diesen Tarifvertrag als maßgeblich gewählt hatten.
Schlagworte
TARIFVERTRAG
ALTENPFLEGE
PFLEGE
ARBEITSRECHT
ENTSCHEIDUNG
ARBEITGEBER
ARBEITSVERTRAG
BETREUUNG
RECHTSPRECHUNG
DEUTSCHLAND
SCHREIBEN
ES
Tagespflege