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Berufskrankheiten: Drei Urteile PTBS erstmals als berufsbedingt gewertet

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2023 · Heft 1 · S. 52 bis 53

Dokument
303857
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2023
Jahrgang 19
Seiten
52 bis 53
Erschienen: 2023-10-09 12:59:26
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer wegweisenden Entscheidung erstmals eine psychische Erkrankung im Grundsatz als Berufskrankheit anerkannt. Nach dem Urteil vom 22.06.2023 ist eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei einem Rettungssanitäter als sogenannte Wie-Berufskrankheit anerkennungsfähig, auch wenn diese nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört.

Schlagworte

BERUFSKRANKHEIT ANERKENNUNG ENTSCHEIDUNG MANN RISIKO SICHERHEIT URTEIL BELASTUNG BLUT BERUFSKRANKHEITEN LEBEN ERSTHELFER PERSONEN ARBEIT WISSENSCHAFT GESUNDHEIT