CareLit Fachartikel
Berufskrankheiten: Drei Urteile PTBS erstmals als berufsbedingt gewertet
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2023 · Heft 1 · S. 52 bis 53
Dokument
303857
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer wegweisenden Entscheidung erstmals eine psychische Erkrankung im Grundsatz als Berufskrankheit anerkannt. Nach dem Urteil vom 22.06.2023 ist eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei einem Rettungssanitäter als sogenannte Wie-Berufskrankheit anerkennungsfähig, auch wenn diese nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört.
Schlagworte
BERUFSKRANKHEIT
ANERKENNUNG
ENTSCHEIDUNG
MANN
RISIKO
SICHERHEIT
URTEIL
BELASTUNG
BLUT
BERUFSKRANKHEITEN
LEBEN
ERSTHELFER
PERSONEN
ARBEIT
WISSENSCHAFT
GESUNDHEIT