CareLit Fachartikel

Vorkommnisse melden - Gefahren reduzieren

N.N. · Pflegezeitschrift · 2023 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
304013
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2023
Jahrgang 76
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2023-11-01 00:00:00
ISSN
2520-1816

Zusammenfassung

Hersteller von Medizinprodukten sind gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte nach Inverkehrbringen zu überwachen. Dies geschieht unter anderem durch Informationen aus den Einrichtungen des Gesundheitswesens, in denen die Produkte eingesetzt werden. Die Verwender*innen sind gehalten, die sogenannten Vigilanzsysteme zu unterstützen. Was ein "Vorkommnis" ist und wann es gemeldet werden muss, regeln die Verordnungen der Medical Device Regulation (MDR). Vorkommnisse sind gemäß Medizinprodukte-Anwendermeldeund Informationsverordnung (MPAMIV) dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden.

Schlagworte

PFLEGE SICHERHEIT EINRICHTUNG LEISTUNG MEDIZINPRODUKT ARZNEIMITTEL INFORMATION TOD ZEITSCHRIFT Pflegezeitschrift