Rechte von Angehörigen bei Umgangsverboten oder -beschränkungen durch den Betreuer
Engelfried, U. · BtPrax · 2023 · Heft 5 · S. 161 bis 162
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Betreuungsrechtsreform ist der § 1834 BGB als Regelung für Befugnisse des Betreuers zu den Fragen Umgang und Aufenthaltsbestimmung neu aufgenommen worden. Die Regelung hat eine Verweisung nach §§ 1908i, 1632 BGB ersetzt. § 1815 Abs. 2 Nr. 4 BGB sieht vor, dass der Betreuer zur Regelung des Umgangs einen ausdrücklich darauf bezogenen Aufgabenbereich benötigt. Dann, aber auch nur dann, kann der Betreuer den Umgang regeln. Eine gerichtliche Genehmigung benötigt der Betreuer nicht. Über Rechtsstreitigkeiten, die Umgangsregelungen des Betreuers betreffen, entscheidet nach § 1834 Abs. 3 BGB das Betreuungsgeric…