CareLit Fachartikel

Zur Maßgeblichkeit der Spitzenorganisationen der Anbieter digitaler medizinischer Anwendungen

N.N. · MedizinProdukte Recht · 2023 · Heft 5 · S. 1 bis 27

Dokument
304537
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2023
Jahrgang 23
Seiten
1 bis 27
Erschienen: 2023-10-31 10:42:24
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze1. Bereits nach der Satzung einer Spitzenorganisation nach § 137f Abs. 8 S. 2 SGB V muss der Zweck, die Interessen der Anbieter digitaler medizinischer Anwendungen zu verfolgen, zweifelsfrei sein.2. Maßgeblich für § 137f Abs. 8 SGB V ist nicht die Vertretung einer hinreichenden Anzahl von Arzneimittelherstellern oder Großhändlern, sondern eine hinreichende Anzahl von Anbietern digitaler medizinischer Anwendungen.3. Aus der Tatsache, dass ein Verband zu den Verbänden gehört, die mit dem GKV-Spitzenverband die Rahmenvereinbarung gemäß § 134 Abs. 4 und 5 SGB V abgeschlossen haben, kann er keinen Anspruch a…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG AUFNAHME WAHRNEHMUNG GESETZ UNTERNEHMEN RECHT ENTWICKLUNG ORGANISATION RICHTLINIE ORGANISATIONEN WISSENSCHAFT LEITLINIEN ASTHMA VERTRÄGE INTERNET SCHREIBEN