CareLit Fachartikel

Strafrechtliche Verantwortung: Das Risiko, die Suppe auslöffeln zu müssen.

Wende, V. · f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus · 2023 · Heft 11 · S. 1028 bis 1030

Dokument
304634
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus
Autor:innen
Wende, V.
Ausgabe
Heft 11 / 2023
Jahrgang 40
Seiten
1028 bis 1030
Erschienen: 2023-11-02 01:20:57
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Im Strafrecht ist die Geschäftsherrenhaftung als Rechtsfigur anerkannt, über die Führungspersonen eine eigene strafrechtliche Verantwortung für Straftaten haben, die ihnen unterstellte Mitarbeiter begangen haben. Um die strafrechtlichen Risiken zu minimieren, sind Vorkehrungen im Unternehmen zu treffen.

Schlagworte

MITARBEITER URTEIL TELEFON BETRIEB RECHT STRAFTAT UNTERNEHMEN MANAGEMENT COMPLIANCE STRAFRECHT KRANKENHÄUSER ÄRZTE ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS VERHALTEN PERSONEN