CareLit Fachartikel
Strafrechtliche Verantwortung: Das Risiko, die Suppe auslöffeln zu müssen.
Wende, V. · f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus · 2023 · Heft 11 · S. 1028 bis 1030
Dokument
304634
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Strafrecht ist die Geschäftsherrenhaftung als Rechtsfigur anerkannt, über die Führungspersonen eine eigene strafrechtliche Verantwortung für Straftaten haben, die ihnen unterstellte Mitarbeiter begangen haben. Um die strafrechtlichen Risiken zu minimieren, sind Vorkehrungen im Unternehmen zu treffen.
Schlagworte
MITARBEITER
URTEIL
TELEFON
BETRIEB
RECHT
STRAFTAT
UNTERNEHMEN
MANAGEMENT
COMPLIANCE
STRAFRECHT
KRANKENHÄUSER
ÄRZTE
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERHALTEN
PERSONEN