CareLit Fachartikel
Wahl einer Schwerbehindertenvertretung, Wahlanfechtung
N.N. · Behinderung und Recht · 2023 · Heft 6 · S. 172 bis 180
Dokument
304661
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Von der Nichtigkeit einer Wahl ist auszugehen, wenn gegen alle gemeine Grundsätze einer ordnungsgemäßen Wahl so grob und offensichtlich verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer Wahl nicht mehr vorliegt. Eine Wahl kann angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
Schlagworte
ARBEITSPLATZ
ARBEITGEBER
PERSONALRAT
WIRKUNG
ARBEITNEHMER
BEHINDERUNG
PROBEZEIT
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
ZIELE
MENSCHEN
LEBEN
ARBEIT
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
ES