CareLit Fachartikel

Freies Ermessen: Prüfauftrag der Integrationsämter bei Entscheidungen im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen.

Jäger-Kuhlmann, E. · Behinderung und Recht · 2023 · Heft 6 · S. 157 bis 161

Dokument
304663
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behinderung und Recht
Autor:innen
Jäger-Kuhlmann, E.
Ausgabe
Heft 6 / 2023
Jahrgang 62
Seiten
157 bis 161
Erschienen: 2023-11-02 03:01:17
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Beabsichtigt ein Arbeitgeber, seinen Schwerbehinderten Mitarbeitenden zu kündigen, bedarf die Kündigung vorab der Zustimmung des Integrationsamts. Die gesetzlichen Regelungen, in denen der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte Menschen geregelt ist und die für die Entscheidung des Integrationsamts maßgeblich sind, sind nicht gerade üppig. In acht Paragrafen (§§ 168 bis 172 SGB IX) findet man die zugrunde liegenden gesetzlichen Normen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER BEHINDERUNG RECHTSPRECHUNG LITERATUR ARBEITNEHMER ALTER ARBEITSPLATZ BETRIEB WAHRSCHEINLICHKEIT FRAUEN MENSCHEN ARBEIT HAND PRAXIS LEBEN