CareLit Fachartikel
Freies Ermessen: Prüfauftrag der Integrationsämter bei Entscheidungen im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen.
Jäger-Kuhlmann, E. · Behinderung und Recht · 2023 · Heft 6 · S. 157 bis 161
Dokument
304663
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beabsichtigt ein Arbeitgeber, seinen Schwerbehinderten Mitarbeitenden zu kündigen, bedarf die Kündigung vorab der Zustimmung des Integrationsamts. Die gesetzlichen Regelungen, in denen der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte Menschen geregelt ist und die für die Entscheidung des Integrationsamts maßgeblich sind, sind nicht gerade üppig. In acht Paragrafen (§§ 168 bis 172 SGB IX) findet man die zugrunde liegenden gesetzlichen Normen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ARBEITGEBER
BEHINDERUNG
RECHTSPRECHUNG
LITERATUR
ARBEITNEHMER
ALTER
ARBEITSPLATZ
BETRIEB
WAHRSCHEINLICHKEIT
FRAUEN
MENSCHEN
ARBEIT
HAND
PRAXIS
LEBEN