CareLit Fachartikel
Zur vorläufigen Aussetzung der Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe bis zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde.
Schmidt-Graumann), A. · PflegeRecht · 2023 · Heft 1 · S. 614 bis 620
Dokument
304752
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Den Strafgerichten steht bei der Anwendung des § 56f StGB eine Einschätzungsprärogative zu, weshalb die verfassungsrechtliche Überprüfung sich darauf beschränkt, ob die gerichtliche Entscheidung objektiv unvertretbar ist.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
STRAFTAT
URTEIL
PROGNOSE
STRAFE
ERLASS
RECHTSPRECHUNG
BRANDENBURG
SCHADENSERSATZ
STRAFRECHT
ALTENPFLEGE
HÖHE
ZEIT
VERHALTEN
DRUCK