CareLit Fachartikel

Meinungsfreiheit gilt grundsätzlich auch im Betrieb. Fall 281.

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 1 · S. 636

Dokument
304756
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
636
Erschienen: 2023-11-03 09:17:48
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Unter einem Pseudonym hat G., der als Therapeut in einer Psychiatrischen Klinik tätig war, im Internet B. als »Fachklinik für Bossing & Mobbing« bezeichnet und die Zustände im Thüringer Maßregelvollzug kritisiert, weil die Thüringer Pläne einer Verstaatlichung noch immer nicht umgesetzt seien. Es gebe »permanente Rechtsbrüche von privaten Betreibern«. Konkret nannte er Datenschutzverletzungen, Schreibtischdurchsuchungen und die Bloßstellung Schwerbehinderter Mitarbeiter. Die Mitglieder des Betriebsrats ließen sich für Mobbing »verzwecken«.

Schlagworte

FACHKLINIK MOBBING RECHT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BETRIEB BEURTEILUNG LEITUNG MENSCHENRECHTE PATIENTEN HÄFTLINGE ES RICHTLINIE INTERNET PflegeRecht