CareLit Fachartikel
Meinungsfreiheit gilt grundsätzlich auch im Betrieb. Fall 281.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 1 · S. 636
Dokument
304756
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter einem Pseudonym hat G., der als Therapeut in einer Psychiatrischen Klinik tätig war, im Internet B. als »Fachklinik für Bossing & Mobbing« bezeichnet und die Zustände im Thüringer Maßregelvollzug kritisiert, weil die Thüringer Pläne einer Verstaatlichung noch immer nicht umgesetzt seien. Es gebe »permanente Rechtsbrüche von privaten Betreibern«. Konkret nannte er Datenschutzverletzungen, Schreibtischdurchsuchungen und die Bloßstellung Schwerbehinderter Mitarbeiter. Die Mitglieder des Betriebsrats ließen sich für Mobbing »verzwecken«.
Schlagworte
FACHKLINIK
MOBBING
RECHT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
BETRIEB
BEURTEILUNG
LEITUNG
MENSCHENRECHTE
PATIENTEN
HÄFTLINGE
ES
RICHTLINIE
INTERNET
PflegeRecht