CareLit Fachartikel

Zur Rechtswirksamkeit eines Dienstplans - Zuschlagsregelung

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 1 · S. 574 bis 580

Dokument
304757
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
574 bis 580
Erschienen: 2023-11-03 09:17:48
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Rechtsprechung zur Rechtswirksamkeit eines Dienstplans - Zuschlagsregelung Arbeitsrecht zur Rechtswirksamkeit eines Dienstplans - Zuschlagsregelung TV-Ärzte/VKA § 10 Abs. 11 Satz 1 und 2; GewO § 106 Satz 1; BGB §611a Abs. 1 Satz 2; BetrVG § 76; BPersVG §§ 71 ff. - Leitsatz des Gerichts: Ein Dienstplan ist im Sinne des §10 Abs. 11 Satz 1 TV-Ärzte/VKA bereits dann "aufgestellt", wenn der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die anfallenden Dienste geplant und den Dienstplan bekannt gemacht hat. Nicht erforderlich ist, dass der Betriebsbzw. Personalrat dem Dienstplan zustimmt oder die Einigung durch die…

Schlagworte

DIENSTPLAN ARBEITGEBER ARBEITNEHMER PFLEGERECHT PLANUNG URTEIL BEREITSCHAFTSDIENST MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG PATIENTENSICHERHEIT ÄRZTE ARBEITSVERHÄLTNIS ÄRZTINNEN HÖHE ARBEITSLEISTUNG ZEIT