CareLit Fachartikel
Die partielle Berufszulassung kommt. Aber wie und warum?
Geppert-Orthofer, U. · Hebammenforum · 2023 · Heft 11 · S. 72 bis 73
Dokument
304830
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
»Weil die EU es nun einmal so vorschreibt« - mit dieser Begründung wird im Pflegestudienstärkungsgesetz (PflStudStG) auch das Hebammengesetz geändert und eine partielle Berufszulassung für Hebammen eingeführt. Und das, obwohl sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch die Parteien und Fachgesellschaften sich mit dem DHV einig sind, dass eine partielle Berufszulassung immer eine Gefahr für Mutter und Kind birgt.
Schlagworte
GESUNDHEIT
GEBURTSHILFE
HEBAMMENGESETZ
KIND
VERSORGUNGSBEREICH
DEUTSCHLAND
FRAUEN
MENSCHEN
Hebammenforum