CareLit Fachartikel

Richtig - kurz und knapp Berufsstart als Hebamme

Becker, S. · Hebammenforum · 2023 · Heft 11 · S. 65

Dokument
304834
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum
Autor:innen
Becker, S.
Ausgabe
Heft 11 / 2023
Jahrgang 24
Seiten
65
Erschienen: 2023-11-07 07:32:51
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Das bestandene Hebammenexamen reicht nicht aus, um nahtlos den Beruf der Hebamme ausüben zu können. Frisch Examinierte benötigen nämlich gemäß Paragraf 5 Hebammengesetz eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (meist Gesundheitsamt). Dazu müssen neben dem bestandenen Examen die Zuverlässigkeit, die gesundheitliche Eignung und die notwendigen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Diese zwingend notwendige Erlaubnis erhalten angehende Hebammen nicht automatisch, sondern erst auf ausdrücklichen Antrag.

Schlagworte

FRAU HEBAMME GEBURT HAUSGEBURT AUSBILDUNG BUNDESGERICHTSHOF DELEGATION RECHT RECHTSPRECHUNG ÄRZTINNEN Hebammenforum