CareLit Fachartikel
Grundlagen der Heilbehandlung: Der Behandlungsvertrag nach BGH
Jochner, M. · Naturheilpraxis · 2023 · Heft 11 · S. 59 bis 62
Dokument
304859
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sobald ein Heilpraktiker die Behandlung beginnt, entsteht ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Therapeut und Patient. In der Regel wurde dieser Vertrag bis 2013 als Dienstvertrag eingeordnet. Dann erweiterte der Gesetzgeber das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und formulierte in den hinzugefügten Paragraphen 630a bis 630h des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) den Behandlungsvertrag neu. Rechte und Pflichten beider Parteien sind dort kodifiziert und finden auch auf die Heilpraktikerbehandlung Anwendung.
Schlagworte
HEILPRAKTIKER
PATIENT
KOSTEN
EINWILLIGUNG
RECHT
URTEIL
AUSBILDUNG
DOKUMENTATION
VERTRAG
PATIENTEN
SCHADENSERSATZ
TOD
THERAPIE
BEHANDLUNGSFEHLER
FORTBILDUNG
PATIENTENRECHTE