CareLit Fachartikel
Zum Personalvertretungsrecht Eintritt der Billigungsfiktion bei unvollständiger Unterrichtung des Personalrats
Prof.Dr. Hebeler, T. · Die Personalvertretung · 2023 · Heft 1 · S. 391 bis 397
Dokument
305100
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die Entscheidung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers des Jobcenters, der Zuweisung einer Tätigkeit bei dem Jobcenter an Beschäftigte des kommunalen Trägers nach § 44g Abs. 1 Satz 1 SGB II zuzustimmen, wird vom personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestand der Zuweisung erfasst. 2. Die unvollständige Unterrichtung des Personalrats über die mitbestimmungspflichtige Maßnahme hat zur Folge, dass die gesetzliche Äußerungsfrist des Personalrats nicht zu laufen beginnt und die Billigungsfiktion nicht eintreten kann.
Schlagworte
FRAU
PERSONALRAT
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
RECHT
VERLETZUNG
BAT
GERICHT
HAND
MOBBING
BERLIN
GANG
ARBEIT
BEURTEILUNG
UNTERLAGEN
EIGNUNG