CareLit Fachartikel

Zum Personalvertretungsrecht Eintritt der Billigungsfiktion bei unvollständiger Unterrichtung des Personalrats

Prof.Dr. Hebeler, T. · Die Personalvertretung · 2023 · Heft 1 · S. 391 bis 397

Dokument
305100
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
Prof.Dr. Hebeler, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2023
Jahrgang 66
Seiten
391 bis 397
Erschienen: 2023-11-14 10:16:34
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

1. Die Entscheidung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers des Jobcenters, der Zuweisung einer Tätigkeit bei dem Jobcenter an Beschäftigte des kommunalen Trägers nach § 44g Abs. 1 Satz 1 SGB II zuzustimmen, wird vom personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestand der Zuweisung erfasst. 2. Die unvollständige Unterrichtung des Personalrats über die mitbestimmungspflichtige Maßnahme hat zur Folge, dass die gesetzliche Äußerungsfrist des Personalrats nicht zu laufen beginnt und die Billigungsfiktion nicht eintreten kann.

Schlagworte

FRAU PERSONALRAT ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG RECHT VERLETZUNG BAT GERICHT HAND MOBBING BERLIN GANG ARBEIT BEURTEILUNG UNTERLAGEN EIGNUNG