CareLit Fachartikel
Verpflichtung des Dienststellenleiters zur Urkundenvorlage im Mitbestimmungsverfahren
N.N. · Die Personalvertretung · 2023 · Heft 1 · S. 397 bis 400
Dokument
305101
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Frist des § 69 Abs. 2 Satz 3 BPersVG a. F. (= § 70 Abs. 3 Satz 1 BPersVG n. F.), wonach der Beschluss des Personalrats über die beantragte Zustimmung dem Leiter der Dienststelle innerhalb von zehn Arbeitstagen mitzuteilen ist, beginnt erst mit der vollständigen Unterrichtung des Personalrats über die mitbestimmungspflichtige Maßnahme zu laufen (Beibehaltung der bisherigen Rechtsprechung).
Schlagworte
RECHT
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
FRAU
PERSONALRAT
PERSONALVERTRETUNG
VERLETZUNG
EINRICHTUNG
BAT
GANG
ARBEIT
SCHREIBEN
UNTERLAGEN
PERSONEN
PERSONALAUSWAHL
ES