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Rechtsschutz gegen unzutreffende Äußerungen des Personalrats in einer Personalratsinformation

N.N. · Die Personalvertretung · 2023 · Heft 11 · S. 436 bis 438

Dokument
305106
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2023
Jahrgang 66
Seiten
436 bis 438
Erschienen: 2023-11-14 10:24:40
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

Gegen einen Personalrat kann ein Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung - etwa im Rahmen einer „Personalratsinfo“ - aus § 1004 BGB analog bestehen, wenn die Äußerung unwahr ist.

Schlagworte

PERSONALRAT BERLIN ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG GERICHT PERSONALVERTRETUNG BEURTEILUNG GEWALT GEWERKSCHAFT PRAXIS VERHALTEN ES POLIZEI HÖHE Die Personalvertretung