CareLit Fachartikel
Rechtsschutz gegen unzutreffende Äußerungen des Personalrats in einer Personalratsinformation
N.N. · Die Personalvertretung · 2023 · Heft 11 · S. 436 bis 438
Dokument
305106
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gegen einen Personalrat kann ein Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung - etwa im Rahmen einer „Personalratsinfo“ - aus § 1004 BGB analog bestehen, wenn die Äußerung unwahr ist.
Schlagworte
PERSONALRAT
BERLIN
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
GERICHT
PERSONALVERTRETUNG
BEURTEILUNG
GEWALT
GEWERKSCHAFT
PRAXIS
VERHALTEN
ES
POLIZEI
HÖHE
Die Personalvertretung