CareLit Fachartikel
Zum Beamtenrecht Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Auswahl zur Fortbildung
Prof.Dr. Hebeler, T. · Die Personalvertretung · 2023 · Heft 11 · S. 419 bis 426
Dokument
305109
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die an einen Beamten gerichtete Weisung, an einem Ergänzungslehrgang zum Erwerb der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter teilzunehmen und im Erfolgsfall die erworbene Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung vorzulegen, ist ein Verwaltungsakt. 2. Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Auswahl von Beamten für Maßnahmen der Berufsbildung nach § 88 Abs. 1 Nr. 18 HmbPersVG gilt auch für Weisungen, mit denen Beamte zur Teilnahme verpflichtet werden.
Schlagworte
FORTBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
AUSBILDUNG
PERSONALRAT
HAMBURG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
MITBESTIMMUNG
RECHT
ZIELE
PATIENTEN
ZEIT
ZULASSUNG
UNTERLAGEN
ARBEIT
UMWELT