CareLit Fachartikel

Zum Beamtenrecht Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Auswahl zur Fortbildung

Prof.Dr. Hebeler, T. · Die Personalvertretung · 2023 · Heft 11 · S. 419 bis 426

Dokument
305109
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
Prof.Dr. Hebeler, T.
Ausgabe
Heft 11 / 2023
Jahrgang 66
Seiten
419 bis 426
Erschienen: 2023-11-14 10:24:40
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

1. Die an einen Beamten gerichtete Weisung, an einem Ergänzungslehrgang zum Erwerb der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter teilzunehmen und im Erfolgsfall die erworbene Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung vorzulegen, ist ein Verwaltungsakt. 2. Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Auswahl von Beamten für Maßnahmen der Berufsbildung nach § 88 Abs. 1 Nr. 18 HmbPersVG gilt auch für Weisungen, mit denen Beamte zur Teilnahme verpflichtet werden.

Schlagworte

FORTBILDUNG RECHTSPRECHUNG AUSBILDUNG PERSONALRAT HAMBURG ENTSCHEIDUNG GERICHT MITBESTIMMUNG RECHT ZIELE PATIENTEN ZEIT ZULASSUNG UNTERLAGEN ARBEIT UMWELT