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Krankheitsbedingte Kündigung – betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) – datenschutzrechtliche Einwilligung – Vermutungswirkung einer Zustimmung des Integrationsamts zur Künd…

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 5 · S. 306 bis 315

Dokument
305345
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2023
Jahrgang 37
Seiten
306 bis 315
Erschienen: 2023-11-23 01:58:28
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Ist der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX einer Verpflichtung zur Durchführung eines bEM nicht nachgekommen, ist er im Kündigungsschutzprozess darlegungsund beweispflichtig dafür, dass auch ein bEM nicht dazu hätte beitragen können, neuerlichen Arbeitsunfähigkeitszeiten entgegenzuwirken (Rn. 14). 2. Eine schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers in die Verarbeitung seiner im Rahmen eines bEM erhobenen personenbezogenen und Gesundheitsdaten sieht § 167 Abs. 2 SGB IX nicht als tatbestandliche Voraussetzung für die Durchführung eines bEM vor (Rn. 17).

Schlagworte

ARBEITGEBER SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG ARBEITSPLATZ EINWILLIGUNG ANPASSUNG HILFE RECHTSPRECHUNG ES GESUNDHEITSZUSTAND MENSCHEN SCHREIBEN ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS