Krankheitsbedingte Kündigung – betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) – datenschutzrechtliche Einwilligung – Vermutungswirkung einer Zustimmung des Integrationsamts zur Künd…
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 5 · S. 306 bis 315
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Ist der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX einer Verpflichtung zur Durchführung eines bEM nicht nachgekommen, ist er im Kündigungsschutzprozess darlegungsund beweispflichtig dafür, dass auch ein bEM nicht dazu hätte beitragen können, neuerlichen Arbeitsunfähigkeitszeiten entgegenzuwirken (Rn. 14). 2. Eine schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers in die Verarbeitung seiner im Rahmen eines bEM erhobenen personenbezogenen und Gesundheitsdaten sieht § 167 Abs. 2 SGB IX nicht als tatbestandliche Voraussetzung für die Durchführung eines bEM vor (Rn. 17).