Rückzahlung von Fortbildungskosten
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 5 · S. 1 bis 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze 1. Die Parteien können im Rahmen einer Fort-/Weiterbildungsvereinbarung wirksam regeln, dass die bis dahin angefallenen Leistungen des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer zu erstatten sind, wenn dieser auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden die Anmeldung bis zum Beginn der Fortbildungsmaßnahme zurückzieht oder während der laufenden Maßnahme ausscheidet und das Ausscheiden nicht aus berechtigten personenbedingten Gründen erfolgt. 2. Der Umstand, dass für solche Fälle eine unbedingte und vollständige Rückzahlungsverpflichtung vereinbart wird, dem Arbeitnehmer somit nicht die Möglichkeit eingeräumt wir…