Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin als „sonstige Beschäftigte“
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 5 · S. 1 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze 1. Die Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin als „sonstige Beschäftigte“ im Sinne der Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1 erfordert, dass sie über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie eine staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin verfügen muss. 2. Der Erwerb von Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet des Aufgabenbereichs einer Heilerziehungspflegerin genügt für eine Eingruppierung als „sonstige Beschäftigte“ nicht. Aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen der Ausbildungen und der Berufsbilder einer Altenpflegerin und Heile…