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Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils – Regelaltersgrenze – Transparenzgebot – Betriebsratsmitglied – Benachteiligung – Beschäftigungsantrag

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 5 · S. 1 bis 13

Dokument
305353
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2023
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 13
Erschienen: 2023-11-23 01:58:28
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Für die Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG bedarf es keines besonderen Feststellungsinteresses. Sie ist aber unzulässig, wenn für sie kein Rechtsschutzinteresse (mehr) besteht (Rn. 16). 2. Ein klageabweisendes Urteil, das rechtsfehlerhaft die Zulässigkeit der Klage offenlässt und diese als „jedenfalls unbegründet“ abweist, erwächst als Sachurteil in Rechtskraft. Der Umfang der materiellen Rechtskraft gemäß § 322 Abs. 1 ZPO ist aus dem Urteil und den dazu ergangenen Gründen zu bestimmen (Rn. 21)

Schlagworte

SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ALTERNATIVE ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ALTERSGRENZE ENTSCHEIDUNG URTEIL BERUFSBILD RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS LEISTUNG KORRESPONDENZ RENTEN ZEIT TELEFAX