CareLit Fachartikel

II. Allgemeines Arbeitsrecht Urlaub – 15 Monatsfrist – Mitwirkungspflichten

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 6 · S. 1 bis 11

Dokument
305356
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2023
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 11
Erschienen: 2023-11-23 02:27:20
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, den ein Arbeitnehmer wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder voller Erwerbsminderung nicht im Urlaubsjahr nehmen konnte, kann unter besonderen Umständen mit Ablauf des 31. März des zweiten Folgejahres untergehen (Rn. 13). 2. Danach verfällt der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Beendigung des Urlaubsjahres unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist, wenn der Arbeitnehmer seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend bis zum 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres arbeits…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER URLAUB SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT URTEIL ENTSCHEIDUNG RICHTLINIE ARBEITSPLATZ RECHTSPRECHUNG KRANKHEIT RISIKO ARBEITSVERHÄLTNIS ES ZEIT ARBEITSLEISTUNG