II. Allgemeines Arbeitsrecht Urlaub – 15 Monatsfrist – Mitwirkungspflichten
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 6 · S. 1 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, den ein Arbeitnehmer wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder voller Erwerbsminderung nicht im Urlaubsjahr nehmen konnte, kann unter besonderen Umständen mit Ablauf des 31. März des zweiten Folgejahres untergehen (Rn. 13). 2. Danach verfällt der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Beendigung des Urlaubsjahres unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist, wenn der Arbeitnehmer seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend bis zum 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres arbeits…