Zulage für Vertretungstätigkeit eines handwerklich Beschäftigten – Weitergeltung BMT-G-O und TV Lohngruppenverzeichnis
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 7 · S. 1 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Wird einem in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten nach dem 30. September 2005 erstmals eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen, bestimmt sich die hierfür zu zahlende Zulage allein nach § 18 Abs. 2 TVÜ-VKA. Aus § 29 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-VKA folgt nicht, dass für handwerklich Beschäftigte Teil I Nr. 4 der Anlage 3 des Tarifvertrags zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) über die Reichweite der Bezugnahme in § 18 Abs. 2 TVÜ-VKA hinaus weitergilt (Rn. 16, 29 ff., 40). 2. Die in § 18 Abs. 2 TVÜ-VKA angeordnete Weitergeltung der bisherigen bezirklichen Regelungen nach Teil I…