II. Personalvertretungsund Betriebsverfassungsrecht Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch – tarifpluraler Betrieb – Regelungssperre – Tarifvorbehalt
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 7 · S. 1 bis 22
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Eine Gewerkschaft kann vom Arbeitgeber nach § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 9 Abs. 3 GG die Unterlassung der Durchführung tarifwidriger Betriebsvereinbarungen verlangen. Der Anspruch entfällt, wenn die Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin an die Tarifverträge infolge deren Ablösung endet. Das ist vom Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen (Rn. 30 ff. ). 2. Der Ausschluss des tarifdispositiven § 4a TVG setzt eine Vereinbarung aller im Betrieb kollidierend tarifierenden Gewerkschaften und des Arbeitgebers oder – im Fall des Verbandstarifvertrags – des Arbeitgeberverbands voraus. D…