III. Personalvertretungsund Betriebsverfassungsrecht Betriebsrat – Freistellung von Rechtsanwaltskosten – Rechnungsstellung – Verjährung
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 8 · S. 1 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Hierzu können Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem Einigungsstellenverfahren der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte, gehören (Rn. 16). 2. Der gerichtlich geltend gemachte Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von Kosten aus einer von ihm getroffenen Honorarzusage für die anwaltliche Vertretung umfasst die gesetzlichen Anwaltsgebühren, soweit diese die Honorarvereinbarung nicht überst…