CareLit Fachartikel
III. Personalvertretungsund Betriebsverfassungsrecht Beteiligung des Personalrats bei Anforderungsprofilen
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 9 · S. 1 bis 9
Dokument
305374
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Dem Personalrat stehen bei der Erstellung von Anforderungsprofilen keine Beteiligungsrechte zu. Die in Anforderungsprofilen festgelegten und gewichteten Leistungsmerkmale sind weder als Beurteilungsrichtlinien mitbestimmungspflichtig noch unterliegen sie als Auswahlrichtlinien seiner Mitwirkung.
Schlagworte
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
BEURTEILUNG
MITBESTIMMUNG
PERSONALAUSWAHL
ARBEITNEHMER
WAHRNEHMUNG
ANFORDERUNG
ARBEITGEBER
Charakter
Berlin
Auswahlkriterien
Ausschreibung
Zeitschrift für Tarifrecht