I. Tarifrecht Bereitschaftszeitanteil bei Schulhausmeistern – Darlegungsund Beweislast
Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 1 · S. 1 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze 1. Den Regelungen des Abschnitts B des Anhangs zu § 9 TVöD/VKA bzw. des Teils V Nr. 2 § 1 TVöD NRW liegt der Erfahrungssatz und die Grundannahme der Tarifvertragsparteien zugrunde, dass bei Schulhausmeistern typischerweise regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten anfallen (Anschluss an BAG 17. 12. 2009 – 6 AZR 729/08, Rz. 32 und Abgrenzung zu BAG 30. 10. 2019 – 6 AZR 16/19, Rz. 36) 2. Macht demgegenüber ein Überstundenvergütung einklagender Schulhausmeister geltend, in seinem Arbeitsverhältnis fielen regelmäßig nur in unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten an, trägt er für die…