II. Allgemeines Arbeitsrecht Offene Videoüberwachung – Sachvortragsund Beweisverwertungsverbot – (fehlende) Regelungsmacht der Betriebsparteien für ein Verwertungsverbot
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 1 · S. 1 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Gerichte für Arbeitssachen im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit ist – selbst wenn damit eine Zweckänderung gegenüber der Datenerhebung verbunden oder diese rechtswidrig gewesen sein sollte – grundsätzlich nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e iVm. Abs. 3 und ggf. Abs. 4 iVm. Art. 23 Abs. 1 Buchst. f und j DSGVO iVm. § 3 BDSG iVm. §§ 138, 286, 371 ff. ZPO rechtmäßig (Rn. 22 ff. ). 2. Soweit sich in verfassungskonformer Auslegung des nationalen Verfahrensrechts ausnahmsweise das Verbot für das Gericht ergeben sollte, Sachvortrag oder…