II. Allgemeines Arbeitsrecht Arbeitnehmerstatus – Abgrenzung zu Arbeitsleistung aufgrund Mitgliedschaft in einer spirituellen Gemeinschaft (hier: Seva-Arbeit in Yoga-Gemeinschaft)
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 11 · S. 1 bis 2
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Die Parteien können den Vertragstyp einer privatrechtlichen Vereinbarung über die Erbringung von Dienstbzw. Arbeitsleistungen nicht frei festlegen. Sie sind an die zwingenden Vorgaben des § 611a Abs. 1 BGB gebunden (Rn. 22). 2. Die Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von anderen Vertragsverhältnissen ist nach § 611a Abs. 1 Satz 5 BGB anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vorzunehmen. Dabei sind neben der Würdigung tatsächlicher Umstände auch die Besonderheiten oder Eigenarten einer Tätigkeit in Branchen und Bereichen mit besondere…