CareLit Fachartikel
Die korrekte Schreibweise lautet: Person mit Demenz entlaufen - wer haftet?
Riedel, M. · Die Schwester Der Pfleger · 2023 · Heft 12 · S. 32
Dokument
305486
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Frage: Ich arbeite in einer Spezialpflegeeinrichtung für Demenz. Häufiger passiert es, dass Bewohner unbemerkt das Haus verlassen und erst Stunden später wieder aufgefunden werden. Was passiert, wenn einer entlaufenen Person etwas zustößt? Haftet die Einrichtung? Mit was muss die Pflegefachperson rechnen, die in dieser Zeit die Schichtleitung innehatte?
Schlagworte
ARBEITNEHMER
DEMENZ
ARBEITGEBER
EINRICHTUNG
Arbeitsrecht
Die Schwester Der Pfleger