CareLit Fachartikel

Die korrekte Schreibweise lautet: Person mit Demenz entlaufen - wer haftet?

Riedel, M. · Die Schwester Der Pfleger · 2023 · Heft 12 · S. 32

Dokument
305486
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger
Autor:innen
Riedel, M.
Ausgabe
Heft 12 / 2023
Jahrgang 49
Seiten
32
Erschienen: 2023-12-01 02:16:26
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Frage: Ich arbeite in einer Spezialpflegeeinrichtung für Demenz. Häufiger passiert es, dass Bewohner unbemerkt das Haus verlassen und erst Stunden später wieder aufgefunden werden. Was passiert, wenn einer entlaufenen Person etwas zustößt? Haftet die Einrichtung? Mit was muss die Pflegefachperson rechnen, die in dieser Zeit die Schichtleitung innehatte?

Schlagworte

ARBEITNEHMER DEMENZ ARBEITGEBER EINRICHTUNG Arbeitsrecht Die Schwester Der Pfleger