CareLit Fachartikel
Stolperfalle: Der „Springerdienst“ als Arbeit auf Abruf
Sausen, P. · Altenheim · 2023 · Heft 12 · S. 32 bis 33
Dokument
305522
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Eine Abweichung davon kann nur in bestimmten Ausnahmefällen angenommen werden.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERTRAG
ARBEITSRECHT
URTEIL
ZEIT
VEREINBARUNG
ALTENHEIM
ES
ARBEIT
UNSICHERHEIT
ARBEITSLEISTUNG
PRAXIS
ARBEITSVERHÄLTNIS
RISIKO