CareLit Fachartikel

Stolperfalle: Der „Springerdienst“ als Arbeit auf Abruf

Sausen, P. · Altenheim · 2023 · Heft 12 · S. 32 bis 33

Dokument
305522
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 12 / 2023
Jahrgang 45
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2023-12-04 07:27:45
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Eine Abweichung davon kann nur in bestimmten Ausnahmefällen angenommen werden.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSVERTRAG ARBEITSRECHT URTEIL ZEIT VEREINBARUNG ALTENHEIM ES ARBEIT UNSICHERHEIT ARBEITSLEISTUNG PRAXIS ARBEITSVERHÄLTNIS RISIKO