Empfehlungen des Deutschen Vereins zur erforderlichen Zuverlässigkeit von Trägern nach § 45 SGB VIII
Zhuleva, A. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins · 2023 · Heft 12 · S. 550 bis 556
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinderund Jugendstärkungsgesetz - KJSG) wurde als eine der zentralen Regelungen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII das Erfordernis der Zuverlässigkeit des Trägers für den Betrieb von Einrichtungen eingeführt. Somit erfolgt die Prüfung im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens nicht mehr ausschließlich einrichtungsbezogen, sondern wird nunmehr um ein trägerbezogenes Kriterium ergänzt. Damit ist die Erteilung der Betriebserlaubnis an einen unzuverlässigen Träger, der ein beanstandungsfreies Konzep…