Pflegekarenzgeld für die Pflege in einem anderen EUbzw. EWR-Staat?
Menkovic, D. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2023 · Heft 5 · S. 132 bis 136
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
GuKG, Arbeitsrecht & Anstaltenrecht Mag. Dino Menkovic Arbeiterkammer Oberösterreich Pflegekarenzgeld für die Pflege in einem anderen EUbzw. EWR-Staat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber können, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei Monate gedauert hat, schriftlich eine Pflegekarenz gegen Entfall des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Pflege oder Betreuung eines nahen Angehörigen, dem zum Zeitpunkt des Antritts der Pflegekarenz Pflegegeld ab der Stufe 3 nach § 5 Bundespflegegeldgesetz (BPGG) gebührt, für die Dauer von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten vereinbaren. Für den resultierenden Entfall de…