CareLit Fachartikel
Zur stündlichen Sichtkontrolle von Bewohnerinnen und Bewohnern durch die Nachtwache.
Prof. Roßbruch), R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 11 · S. 681 bis 705
Dokument
305877
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Gemäß Art. 3 Abs. 2 Nr. 4 PfleWoqG haben der Träger und die Leitung unter anderem auch die angemessene Qualität der pflegerischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner, wozu insbesondere auch der Einsatz ausreichend fachlich geeigneten Personals gehört, sicherzustellen.
Schlagworte
EINRICHTUNG
GRUPPE
WIRKUNG
BEHINDERUNG
PERSONAL
RECHTSPRECHUNG
GERICHT
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
ES
MENSCHEN
EIGNUNG
BERATUNG
VERHALTEN
PERSÖNLICHKEIT
SICHERHEIT