CareLit Fachartikel

Zur stündlichen Sichtkontrolle von Bewohnerinnen und Bewohnern durch die Nachtwache.

Prof. Roßbruch), R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 11 · S. 681 bis 705

Dokument
305877
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch), R.
Ausgabe
Heft 11 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
681 bis 705
Erschienen: 2023-12-06 02:01:22
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Gemäß Art. 3 Abs. 2 Nr. 4 PfleWoqG haben der Träger und die Leitung unter anderem auch die angemessene Qualität der pflegerischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner, wozu insbesondere auch der Einsatz ausreichend fachlich geeigneten Personals gehört, sicherzustellen.

Schlagworte

EINRICHTUNG GRUPPE WIRKUNG BEHINDERUNG PERSONAL RECHTSPRECHUNG GERICHT ENTSCHEIDUNG GESETZ ES MENSCHEN EIGNUNG BERATUNG VERHALTEN PERSÖNLICHKEIT SICHERHEIT