CareLit Fachartikel

Zum Besuchsrecht bei ihrer in einem Pflegeheim lebenden, unter Betreuung stehenden Mutter und Hausverbot seitens des Pflegeheims.

Schmidt-Graumann), A. · PflegeRecht · 2023 · Heft 11 · S. 655 bis 660

Dokument
305883
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Schmidt-Graumann), A.
Ausgabe
Heft 11 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
655 bis 660
Erschienen: 2023-12-06 02:01:22
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Der Betreuer darf den Umgang des Betreuten mit anderen Personen mit Wirkung für und gegen Dritte nur bestimmen, wenn der Betreute dies wünscht oder diesem eine konkrete Gefährdung droht. 2. Umstände, die eine Gefährdung des Betreuten darstellen, können sich aus einem gegen die betreffende Person erlassenen Hausverbot seitens eines Pflegeheims ergeben.

Schlagworte

PFLEGEHEIM ENTSCHEIDUNG BETREUUNG ERLASS RECHTSPRECHUNG RECHT WOHNGEMEINSCHAFT EINRICHTUNG VERBOT PERSONEN NAMEN EIGENTUM SCHREIBEN ZEIT FAMILIE KIND