CareLit Fachartikel
Zum Besuchsrecht bei ihrer in einem Pflegeheim lebenden, unter Betreuung stehenden Mutter und Hausverbot seitens des Pflegeheims.
Schmidt-Graumann), A. · PflegeRecht · 2023 · Heft 11 · S. 655 bis 660
Dokument
305883
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Der Betreuer darf den Umgang des Betreuten mit anderen Personen mit Wirkung für und gegen Dritte nur bestimmen, wenn der Betreute dies wünscht oder diesem eine konkrete Gefährdung droht. 2. Umstände, die eine Gefährdung des Betreuten darstellen, können sich aus einem gegen die betreffende Person erlassenen Hausverbot seitens eines Pflegeheims ergeben.
Schlagworte
PFLEGEHEIM
ENTSCHEIDUNG
BETREUUNG
ERLASS
RECHTSPRECHUNG
RECHT
WOHNGEMEINSCHAFT
EINRICHTUNG
VERBOT
PERSONEN
NAMEN
EIGENTUM
SCHREIBEN
ZEIT
FAMILIE
KIND