CareLit Fachartikel
Berufskrankheiten - Was tun bei einem Verdacht?
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2023 · Heft 12 · S. 9 bis 11
Dokument
305908
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beschäftigte sind im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses gesetzlich unfallversichert. Weil bei der Arbeit nicht nur Unfälle passieren können, sondern diese auch krank machen kann, wurden im Jahr 1925 Berufskrankheiten in die Unfallversicherung einbezogen. Liegt eine solche vor, werden die Versicherten von den Unfallversicherungsträgern "mit allen geeigneten Mitteln" medizinisch rehabilitiert und finanziell entschädigt.
Schlagworte
BERUFSKRANKHEIT
KRANKHEIT
UNFALLVERSICHERUNG
ARBEITSPLATZ
ASBEST
BERUFSGENOSSENSCHAFT
BETRIEB
BUCH
GESUNDHEIT
BERUFSKRANKHEITEN
ARBEIT
UNFÄLLE
METALLE
GASE
PESTIZIDE
TRAGEN