CareLit Fachartikel

Berufskrankheiten - Was tun bei einem Verdacht?

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2023 · Heft 12 · S. 9 bis 11

Dokument
305908
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 12 / 2023
Jahrgang 19
Seiten
9 bis 11
Erschienen: 2023-12-06 02:52:42
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Beschäftigte sind im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses gesetzlich unfallversichert. Weil bei der Arbeit nicht nur Unfälle passieren können, sondern diese auch krank machen kann, wurden im Jahr 1925 Berufskrankheiten in die Unfallversicherung einbezogen. Liegt eine solche vor, werden die Versicherten von den Unfallversicherungsträgern "mit allen geeigneten Mitteln" medizinisch rehabilitiert und finanziell entschädigt.

Schlagworte

BERUFSKRANKHEIT KRANKHEIT UNFALLVERSICHERUNG ARBEITSPLATZ ASBEST BERUFSGENOSSENSCHAFT BETRIEB BUCH GESUNDHEIT BERUFSKRANKHEITEN ARBEIT UNFÄLLE METALLE GASE PESTIZIDE TRAGEN