CareLit Fachartikel
Was Arbeitgeber jetzt tun müssen
Schrader, S. · Care konkret · 2023 · Heft 49 · S. 2
Dokument
306014
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 17. Dezember wird es ernst: Ab dann ist die Einrichtung einer internen Meldestelle zum Schutz von sogenannten Whistleblowern auch für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden verpflichtend. So sieht es das neue Hinweisgeberschutzgesetz vor. Rechtsanwalt Peter Sausen erklärt, was Pflegeunternehmen jetzt tun sollten.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
EINRICHTUNG
GESETZ
ARBEITGEBER
BERICHT
INTERNET
MITARBEITER
PFLEGE
ZEIT
ES
ROLLE
BELEGSCHAFT
PERSONEN
RECHTSANWÄLTE
TELEFON
EIGNUNG