CareLit Fachartikel
Leitfaden für Sicherheitsbegehungen: Menschen mitnehmen
Lenz, R. · Sicherheitsingenieur · 2023 · Heft 12 · S. 17 bis 19
Dokument
306225
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 6 ASiG besteht die Verpflichtung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit, in regelmäßigen Abständen Sicherheitsbegehungen durchzuführen, um festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder verantwortlichen Personen mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken. Wenn aber das Auftreten der Fachkraft das Image eines „Kontrolleurs“ erzeugt, besteht die Gefahr, dass Unzulänglichkeiten versteckt werden.
Schlagworte
BEOBACHTUNG
UNTERNEHMEN
ZEIT
ZIEL
IMAGE
KOMMUNIKATION
LEITUNG
ORGANISATION
SICHERHEIT
MENSCHEN
PERSONEN
ES
GESUNDHEITSFÖRDERUNG
WERTSCHÄTZUNG
ATMOSPHÄRE
RIECHEN