CareLit Fachartikel
Verjährung von Urlaubsansprüchen
N.N. · ErgoMed · 2023 · Heft 1 · S. 37
Dokument
306239
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
URLAUB
ARBEITGEBER
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
ZIEL
ErgoMed