CareLit Fachartikel
Das Tun und das Nicht-Tun
Prof.Dr. Wilrich, T. · ErgoMed · 2023 · Heft 2 · S. 14 bis 15
Dokument
306263
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflichtverletzung kann eine Handlung sein, aber auch ein Unterlassen - insoweit geht es um die Pflicht und Verantwortung, etwas zu tun - und dieses Etwas, was getan werden muss, kann aus dem Arbeitsschutzrecht folgen. Die Rechtsordnung richtet sich an den Menschen. Rechtlich relevant handeln können nur Rechtsfähige.
Schlagworte
URTEIL
GERICHT
BERUFSGENOSSENSCHAFT
HANDEL
LOGISTIK
MITARBEITER
STRAFE
STRAFRECHT
UNFALL
VERHALTEN
ES
ROBOTER
FAMILIE
MENSCHEN
PERSONEN
SICHERHEIT