CareLit Fachartikel

Urteil zum Arbeitszeitgesetz: Behörde hat Recht auf Auskunft

Klagge, M. · ErgoMed · 2023 · Heft 4 · S. 36 bis 37

Dokument
306287
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ErgoMed
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 4 / 2023
Jahrgang 20
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2023-12-20 01:49:50
ISSN
0170-2327
DOI

Zusammenfassung

Die Arbeitsschutzbehörde hat Auskunftsund Kontrollrechte gegenüber Betrieben, um die Einhaltung der Arbeitsund Ruhezeiten zu prüfen. Wann und unter welchen Voraussetzungen ein behördliches Auskunftsverlangen nach dem Arbeitszeitgesetz berechtigt ist, entschied kürzlich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Beschluss vom 17. 11. 2022 - 1 L 100/20).

Schlagworte

ARBEITGEBER RECHT URTEIL DIENSTPLAN ENTSCHEIDUNG FORSCHUNG GERICHT PLANUNG RISIKO HÖHE RECHTSANWÄLTE ZULASSUNG ES ErgoMed