CareLit Fachartikel
Urteil zum Arbeitszeitgesetz: Behörde hat Recht auf Auskunft
Klagge, M. · ErgoMed · 2023 · Heft 4 · S. 36 bis 37
Dokument
306287
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Arbeitsschutzbehörde hat Auskunftsund Kontrollrechte gegenüber Betrieben, um die Einhaltung der Arbeitsund Ruhezeiten zu prüfen. Wann und unter welchen Voraussetzungen ein behördliches Auskunftsverlangen nach dem Arbeitszeitgesetz berechtigt ist, entschied kürzlich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Beschluss vom 17. 11. 2022 - 1 L 100/20).
Schlagworte
ARBEITGEBER
RECHT
URTEIL
DIENSTPLAN
ENTSCHEIDUNG
FORSCHUNG
GERICHT
PLANUNG
RISIKO
HÖHE
RECHTSANWÄLTE
ZULASSUNG
ES
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