Datenschutzerklärung
N.N. · ErgoMed · 2023 · Heft 6 · S. 29 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer personenbezogene Daten als Verantwortlicher verarbeitet, muss die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen informieren. Dies ergibt sich aus den Grundsätzen der Transparenz und der Datenverarbeitung nach Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 1 DSGVO) sowie im Detail aus den Artikeln 12, 13 und 14 DSGVO. Der Grundgedanke ist: Es soll keine heimlichen Datenverarbeitungen geben. Jede Person soll verstehen können, wer welche Daten zu ihr wie und warum verarbeitet. Damit bekommt jede Person auch die Möglichkeit, weitere Betroffenenrechte - wie etwa den Widerspruch gegen die Datenverarbeitung, die Berichtigung der D…