CareLit Fachartikel

7 Bindung der Zolldienststellen an Entscheidungen der zuständigen Überwachungsbehörden

Dr. Schucht, C. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 6 · S. 611 bis 615

Dokument
306379
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Dr. Schucht, C.
Ausgabe
Heft 6 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
611 bis 615
Erschienen: 2023-12-23 10:17:51
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Es besteht kein Anspruch auf Annahme der Zollanmeldung und Überlassung einer vom Einführer als Kosmetikum eingestuften, evident unzureichend gekennzeichneten Ware zum zollund steuerrechtlich freien Verkehr, nachdem die zuständigen Überwachungsbehörden die Freigabe der Ware wegen Verstößen gegen chemikalienrechtliche Anforderungen hinsichtlich der Gefahrenkennzeichnung der Ware verweigert haben bzw. nach Begutachtung entschieden haben, dass die Ware als nichtkonformes Erzeugnis i. S. d. VO (EG) Nr. 765/2009 nicht freigegeben werden darf und nicht marktfähig ist.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG HAMBURG ARZNEIMITTEL LANDKREIS GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT KOMMUNIKATION RECHT ES PHEROMONE UNTERLAGEN AKKREDITIERUNG LEBENSMITTELSICHERHEIT DEUTSCHLAND UMWELT