CareLit Fachartikel
7 Bindung der Zolldienststellen an Entscheidungen der zuständigen Überwachungsbehörden
Dr. Schucht, C. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 6 · S. 611 bis 615
Dokument
306379
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es besteht kein Anspruch auf Annahme der Zollanmeldung und Überlassung einer vom Einführer als Kosmetikum eingestuften, evident unzureichend gekennzeichneten Ware zum zollund steuerrechtlich freien Verkehr, nachdem die zuständigen Überwachungsbehörden die Freigabe der Ware wegen Verstößen gegen chemikalienrechtliche Anforderungen hinsichtlich der Gefahrenkennzeichnung der Ware verweigert haben bzw. nach Begutachtung entschieden haben, dass die Ware als nichtkonformes Erzeugnis i. S. d. VO (EG) Nr. 765/2009 nicht freigegeben werden darf und nicht marktfähig ist.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
HAMBURG
ARZNEIMITTEL
LANDKREIS
GESUNDHEIT
RECHTSPRECHUNG
SICHERHEIT
KOMMUNIKATION
RECHT
ES
PHEROMONE
UNTERLAGEN
AKKREDITIERUNG
LEBENSMITTELSICHERHEIT
DEUTSCHLAND
UMWELT