CareLit Fachartikel

2 Herstellereigenschaften allein durch Umbenennung eines Produkts

Dr. Riittloff, M. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 6 · S. 572 bis 577

Dokument
306390
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Dr. Riittloff, M.
Ausgabe
Heft 6 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
572 bis 577
Erschienen: 2023-12-23 10:17:51
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Maßgeblich für die Anwendung des ProdHaftG nach § 1 Abs. 1 S. 2 ProdHaftG ist die Zweckbestimmung der von dem fehlerhaften Produkt beschädigten Sache, nicht die Zweckbestimmung des fehlerhaften Produktes selbst. Übernimmt ein Unternehmen eine Flüssigkeit als Abfall und bezeichnet diese als „EG-Düngemittel für Ackerbau“, das weiterverkauft wird, schafft dieses Unternehmen ein neues Produkt, für das das Unternehmen wie ein Hersteller haftet.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ABFALL ABFALLENTSORGUNG SICHERHEIT URTEIL BERICHT BETRIEB HERSTELLUNG INFORMATION RECHTSPRECHUNG PRAXIS DÜNGEMITTEL KALIUM WASSER CLOZAPIN SCHADENSERSATZ