3 Bayern haftet für zu weitgehenden Rückruf von Sieber-Wurstwaren The corrected text is: "3 Bayern haftet für zu weitgehenden Rückruf von Sieber-Wurstwaren"
Prof.Dr. Windthorst, K. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 6 · S. 577 bis 591
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine jedenfalls fahrlässige Amtspflichtverletzung im Fall einer amtlichen Warnung vor Listerien in Wurstwaren kann darin liegen, dass vor Herausgabe der Pressemitteilung nicht hinreichend ermittelt wurde, ob bzw. welche Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen ordnungsgemäß in der Verpackung nachpasteurisiert wurden, und in der Pressemitteilung undifferenziert auch vor dem Verzehr dieser Produkte gewarnt zu haben, von denen per se keine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher ausgehen konnte, weil sachgerechtes Nachpasteurisieren in der Verpackung Listerien unstreitig zuverlässig abtötet. (Leitsatz der Schriftleitung)