CareLit Fachartikel

Aus der Rechtsprechung Umsetzung - Direktionsrecht - Berücksichtigung behinderungsgerechter Beschäftigung - bEM

N.N. · Behinderung und Recht · 2023 · Heft 7 · S. 203 bis 212

Dokument
306448
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behinderung und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 7 / 2023
Jahrgang 62
Seiten
203 bis 212
Erschienen: 2023-12-30 01:08:43
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

1. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit auf Grund einer Behinderung ist der Arbeitgeber nach § 106 Satz 3 GewO verpflichtet, im Rahmen der Ausübung seines Direktionsrechts auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Ist es deshalb dem Arbeitgeber möglich und zumutbar, dem nur eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer Arbeiten zuzuweisen, die seiner verbleibenden Leistungsfähigkeit entsprechen, ist die Zuweisung anderer Arbeiten nach § 106 Satz 1 GewO unbillig.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BUDGET EINRICHTUNG URTEIL BEHINDERUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ ENTSCHEIDUNG ES HÖHE AUTORENSCHAFT BEOBACHTUNG MENSCHEN FERNSEHEN ARBEITSVERHÄLTNIS