Die Kodierung seltener Erkrankungen ist (fast) geschafft.
Dr. med. Dennler , U. · KU-Gesundheitsmanagement · 2024 · Heft 1 · S. 55 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 01. April 2023 sind Krankenhäuser verpflichtet, bei der Übermittlung der Abrechnungsdaten die sogenannte Orphanet-Kennnummer zusätzlich zum ICD-Kode an die Krankenkassen zu übermitteln, wenn eine sogenannte Seltene Erkrankung behandelt wurde. Die Hintergründe dieser Regelungen wurden durch die DGfM im Heft 01/2023 der KU Gesundheitsmanagement erläutert. Die Verbesserung der Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen ist seit dem Jahr 2009 das Ziel von NAMSE, dem Nationalen Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen. Im Jahr 2014 wurde ein Nationaler Aktionsplan erarbeitet, der u.a. die…