Verbandmittel-Erstattung: „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ bleiben bis Dezember 2024 uneingeschränkt erstattungsfähig.
Rohloff, M. · MagSi Magazin+Interaktiv, Stoma+Kontinenz+Wunde, FgSKW · 2024 · Heft 93 · S. 2 bis 3
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
"Sonstige Produkte zur Wundbehandlung" sind wie bisher bis Dezember 2024 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig, klärt der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) auf. "Um im Markt bestehende Unsicherheiten bei der Verordnung der sogenannten sonstigen Produkte zur Wundbehandlung zu beseitigen, weisen wir darauf hin, dass diese Produkte bis zum 2. Dezember 2024 wie bisher erstattungsfähig sind. Durch die gesetzlich verlängerte Übergangsfrist ändert sich bis dahin nichts in der Verordnungspraxis", sagt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. "Damit hat der Gemeins…