Änderung der Mutterschaftsrichtlinien durch den G-BA - ein großer Erfolg für die professionelle Gleichberechtigung
Peters, M. ; Lahmann, D. ; Scholz-Wall, S. ; Agricola, C. · ZEITSCHRIFT FÜR HEBAMMENWISSENSCHAFT · 2023 · Heft 2 · S. 60 bis 62
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 16. Februar 2023 die Änderung der Mutterschaftsrichtlinien [1]. Die Änderung beinhaltet die Streichung des Paragraphs A Nr. 7 zur Delegation ärztlicher Leistungen an Hebammen. Begründet wurde die Streichung damit, dass dieser Paragraph in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen geführt hat. Mit der Streichung soll klargestellt werden, dass Hebammen eigenständig in ihrer Berufsausübung sind und Schwangere ein Wahlrecht im Hinblick auf die Betreuung in der Schwangerschaft haben. Es wurde zudem klargestellt ergänzt, dass die Hebammenhilfe nach § 24d SGB V nic…